Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise. Gefördert wird u.a. auch der Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Hierzu bietet das Landratsamt Beratungen an, prüft und entscheidet über die Förderanträge und überwacht die Abwicklung der Fördermaßnahmen.

Leistungsfreies Baudarlehen
Die Anpassung von bestehenden Wohnungen an die Belange behinderter oder nicht vorübergehend schwer kranker Menschen durch bauliche Maßnahmen werden mit einem leistungsfreisen (zins- und tilgungsfreien) Baudarlehen gefördert. (Antrag: Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung).

Das Baudarlehen richtet sich nach den Gesamtkosten der Baumaßnahme, beträgt jedoch höchstens 10.000 EUR je Wohnung.

Weitere Informationen finden Sie hier …

 

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